Rodzina w Starej i Nowej Warszawie w XV i początkach XVI wieku
Piotr Łozowski, 2021
Das Institut für Forschung zum Kulturerbe Europas gibt seit 2006 wissenschaftliche Bücher aus den Bereichen Geschichte, Kunstgeschichte und Kulturerbe heraus.
Mehr erfahrenWir haben bislang rund 55 Bücher veröffentlicht. Jedes Buch wurde von mindestens einem Verlagsgutachter begutachtet, der mindestens habilitiert ist (dr hab.). Wenn nötig (in 70 % der Fälle), holte das Institut zu den in Vorbereitung befindlichen Büchern Stellungnahmen weiterer Gutachter ein. Nicht alle bei uns eingereichten Manuskripte wurden gedruckt – gerade wegen negativer Gutachten haben wir rund 35 % der Bücher abgelehnt.
Anders als kommerzielle Verlage dürfen wir mit der Herausgabe von Büchern keinen Gewinn erzielen; dennoch veröffentlichen wir jährlich mehrere bis ein gutes Dutzend wissenschaftliche Titel. Da wir – wie beispielsweise die Polnische Historische Gesellschaft – eine gemeinnützige Organisation sind und mit unserer Verlagstätigkeit keinen Gewinn erzielen, wählen wir die Titel sorgfältig aus, und die Bücher mit unserem Logo sind solide verlegt. Ein zusätzlicher Vorteil, den kommerzielle Verlage nicht garantieren können, besteht darin, dass unsere Bücher spätestens drei Jahre nach Erscheinen kostenlos im Open Access zugänglich gemacht werden, und zwar auf den Seiten der digitalen Bibliothek https://repcyfr.pl sowie auf den Seiten der Central and Eastern European Online Library (ceeol.com).
Als wissenschaftliche Einrichtung betreiben wir sowohl Forschung als auch Wissenschaftsvermittlung. Seit 2006 haben wir Forschungsvorhaben im Umfang von über 4 Mio. Złoty durchgeführt. Unsere Projekte wurden stets ohne Beanstandungen und fristgerecht abgerechnet – darunter auch die Verlagsprojekte im Bereich der Wissenschaftsvermittlung. Unsere Bücher wurden nicht nur positiv bewertet, sondern auch ausgezeichnet: So erhielt etwa das Buch von dr hab. Krzysztof Boroda Geografia gospodarcza Królestwa Polskiego w XVI w. (Wirtschaftsgeographie des Königreichs Polen im 16. Jahrhundert), Białystok 2016, die bedeutendste Auszeichnung für ein historisches Buch in Polen und Europa – The Bronisław Geremek Prize. Mehr dazu unter: coleurope.eu.
Der Text einer wissenschaftlichen Publikation wird zur Veröffentlichung angenommen, sobald positive Verlagsgutachten vorliegen, die von unabhängigen, vom Verlag ausgewählten Gutachtern erstellt wurden. Unabhängigkeit bedeutet hierbei die Tätigkeit an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung als derjenigen, der der Autor angehört. Der Gutachter erstellt das Gutachten auf der Grundlage eines mit dem Verlag geschlossenen Vertrags.
Das Gutachten beurteilt, ob die Veröffentlichung des Werkes in Buchform gerechtfertigt ist, bewertet die Relevanz der behandelten Fragestellung und ihre Originalität auf dem Buchmarkt, benennt etwaige vom Gutachter festgestellte Mängel und inhaltliche Fehler und enthält Vorschläge für Korrekturen oder Änderungen, die das Werk im Vergleich zu anderen Studien attraktiver machen können.
Gutachter einer wissenschaftlichen Publikation kann sein, wer habilitiert ist oder den Professorentitel führt. In begründeten Fällen (wenn im betreffenden Fachgebiet keine habilitierten Spezialisten zur Verfügung stehen) kann der Verlag von dieser Voraussetzung abweichen und Gutachten bei promovierten Wissenschaftlern in Auftrag geben.
Hält der Gutachter Ergänzungen oder Korrekturen des Textes für erforderlich, übermittelt der Verlag dem Autor die Anmerkungen und Einwände aus dem Gutachten und setzt eine Frist zur Stellungnahme. Der vom Autor überarbeitete und vom Gutachter akzeptierte Text durchläuft anschließend das Lektorat.
Das Institut für Forschung zum Kulturerbe Europas handelt im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Committee on Publication Ethics (COPE).
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Autor (oder die von ihm vertretene Einrichtung), ein Gutachter oder ein Redakteur in wirtschaftliche oder persönliche Beziehungen eingebunden ist, die sein Handeln in unangemessener Weise beeinflussen. Andere, verwandte Bezeichnungen für dieses Phänomen sind Verpflichtungskonflikt und Loyalitätskonflikt. Sein möglicher Einfluss auf das wissenschaftliche Urteil reicht von verschwindend gering bis sehr groß. Ein Interessenkonflikt kann auch dann bestehen, wenn sich die betroffene Person dessen nicht bewusst ist. Die offensichtlichsten Beispiele für Interessenkonflikte betreffen wirtschaftliche Beziehungen wie Anstellungsverhältnisse, den Bezug von Vergütungen sowie bezahlte Beratungen und Gutachten. Solche Situationen bergen zugleich das größte Risiko, die Glaubwürdigkeit der Zeitschrift, der Autoren und sogar der wissenschaftlichen Forschung zu untergraben. Zu den Ursachen von Interessenkonflikten können jedoch auch persönliche Beziehungen, wissenschaftliche Konkurrenz sowie politische oder intellektuelle Leidenschaften u. Ä. gehören. Jeder Autor und jeder Gutachter, bei dem ein Interessenkonflikt gleich welcher Art besteht, ist verpflichtet, dies der Redaktion mitzuteilen.
Bei vermutetem oder nachgewiesenem wissenschaftlichem Fehlverhalten, unredlicher Veröffentlichung oder Plagiat ergreift der Verlag in enger Zusammenarbeit mit dem Herausgeber der Zeitschrift alle geeigneten Maßnahmen, um den Sachverhalt aufzuklären und den betreffenden Artikel zu berichtigen. Dazu gehören die umgehende Veröffentlichung eines Erratums oder in begründeten Fällen die vollständige Zurückziehung der Arbeit aus der Zeitschrift.
Überwachung ethischer Standards: Der Verlag achtet fortlaufend auf die Einhaltung der geltenden verlegerischen Standards und der Grundsätze der Verlagsethik und beugt Praktiken vor, die den anerkannten Standards widersprechen.
Grundsatz des Fair Play: Ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit oder politische Überzeugungen der Autoren haben keinerlei Einfluss auf die Bewertung der Texte. Die Texte werden ausschließlich nach inhaltlichen Kriterien beurteilt.
Kriterien für die Annahme von Texten zur Veröffentlichung: Der Verlag entscheidet, welche Texte veröffentlicht werden. Bei der Annahme werden die Stellungnahmen der Gutachter zum wissenschaftlichen Wert der Arbeit, zur Originalität der Problemstellung und zur Klarheit der Argumentation berücksichtigt. Der Verlag entscheidet über die Veröffentlichung nach einer vorläufigen anonymen internen Begutachtung.
Grundsatz der Vertraulichkeit: Der Verlag gibt Unbefugten keinerlei Informationen über die zur Veröffentlichung eingereichten Arbeiten weiter. Befugt, über diese Informationen zu verfügen, sind: der Autor, die bestellten Gutachter, die Redakteure sowie weitere am Verlagsprozess beteiligte Personen.
Vermeidung von Interessenkonflikten: Unveröffentlichte Texte dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Autoren weder von Mitarbeitern des Verlags noch von anderen am Verlagsprozess beteiligten Personen verwendet werden.
Zurückziehung von Publikationen: Der Verlag ist berechtigt, eine Publikation nach ihrem Erscheinen zurückzuziehen, wenn:
Der Gutachter begutachtet die Arbeit im Auftrag des Verlags und hat auf diese Weise Einfluss auf die Entscheidungen des Verlags. In Absprache mit dem Autor kann er zudem auf die endgültige Gestalt und die Verbesserung der zu veröffentlichenden Arbeit einwirken.
Der Verlag handelt nach den Grundsätzen der Publikationsethik, die unredlichen Publikationspraktiken entgegenwirken sollen, insbesondere gemäß den Leitlinien des Ausschusses für Publikationsethik (COPE – Committee on Publication Ethics, https://publicationethics.org).
Die Einhaltung der Grundsätze der Publikationsethik setzt voraus, dass sowohl der Verlag als auch die Autoren die Leitlinien befolgen.
Verlag:
Autor:
Piotr Łozowski, 2021
Piotr Guzowski, 2019
Małgorzata Dajnowicz, Adam Miodowski